Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder den Eigentümern.
  2. Unser Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen der Eigentümer. Alle Angaben sind ohne Gewähr für die Richtigkeit der Übermittlung.
  3. Bei Vertragsabschluß sind die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Courtagen zu zahlen. Die Courtage ist bei notariellem Vertragsabschluß verdient, fällig und sofort zahlbar.
  4. Kommt zwischen dem Empfänger und den Eigentümern des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so ist die vorstehend aufgeführte Courtage ebenfalls an uns zu zahlen.
  5. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Courtage, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst die Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Courtage wird in diesem Falle angerechnet.
  6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises, mitzuteilen. Unterlässt er dieses, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Vertragsabschluss ursächliche Tätigkeit an.
  7. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäufer-/ Vermietercourtage, sofern wir diese nicht von den ertragsschließenden erhalten. Die Courtage wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben soll.
  8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
  9. Die Firma Flora-Immobilien Meik Kielau haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien
  10. Sollte sich irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nachträglich aus irgendeinem Grund als unwirksam herausstellen, hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, der Verkehrssitte sowie der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine Vertragslücke.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Elmshorn, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

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